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  1. Was Sie bei der Krankenversicherung für Ihr Kind beachten solltenWerdende Eltern haben viel um die Ohren. Trotzdem lohnt es sich, etwas Zeit zu opfern und zu klären, wie das Kind krankenversichert werden soll. Privat oder gesetzlich – was ist eigentlich der Unterschied? Und welche Variante ist im Einzelfall überhaupt möglich?  [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]
    Privat oder gesetzlich? Unterschiede sind enorm
    Fakt ist: Abhängig vom abgeschlossenen Tarif gehen die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) teils deutlich über das Angebot der gesetzlichen Kassen (GKV) hinaus. Vorteile der PKV sind beispielsweise die uneingeschränkte Arztwahl (auch zu Privatärzten und innerhalb eines Quartals), eine ärztliche Zweitmeinung, die Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Maßnahmen, einfacher Zugang zu Spezialisten oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus, wie etwa das sogenannte Rooming-in (Eltern können beim Kind im Krankenzimmer übernachten). Außerdem sind die einmal vereinbarten Leistungen in der PKV garantiert. Anders als in der GKV können sie nicht nachträglich per Reform gestrichen oder verändert werden.  Ob Eltern ihr Kind privat versichern können oder ob es in die beitragsfreie Familienversicherung der GKV aufgenommen wird, hängt davon ab, wie Vater und Mutter versichert sind. Hier die möglichen Varianten: 
    • Beide Elternteile sind in der GKV
    Sohn oder Tochter wird dann automatisch über die GKV-Familienversicherung versichert, ohne dass dafür zusätzliche Beiträge fällig werden. Wer einen besseren Schutz für seinen neuen Erdenbürger will, kann ihn entweder durch den Abschluss einer Zusatzversicherung oder nach Gesundheitsprüfung komplett eigenständig privat versichern. So erhält der Nachwuchs immer die besten Behandlungen bei Ärzten, Zahnärzten und im Krankenhaus.
    • Beide sind privat versichert
    In diesem Fall muss Ihr Kind zu einem tarifabhängigen Monatsbeitrag ebenfalls in der PKV versichert werden. Dies geschieht jedoch ohne Gesundheitsprüfung. Auch bei schweren Vorerkrankungen gibt es keine Leistungsausschlüsse und keine Risikoaufschläge. 
    • Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, das andere privat
    Bei dieser Konstellation sind grundsätzlich beide Optionen möglich. Doch: Die GKV nimmt das Kind nicht kostenfrei auf, wenn der privatversicherte Elternteil Hauptverdiener ist und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro hat (Stand: 2024). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Damit der Nachwuchs privat versichert werden kann, ist die Geburt innerhalb von zwei Monaten zu melden. Und: Die PKV-Mitgliedschaft des privat versicherten Elternteils muss seit mindestens drei Monaten bestehen. Eltern, die für ihr Kind eine höherwertige Versicherung wünschen, können zur PKV tendieren. Denn: In beiden Fällen sind extra Beiträge für das Kind zu entrichten. 
  2. GKV oder PKV – wo fahren Versicherte besser?Tippen Sie mal: Wo gab es in den vergangenen 20 Jahren im Schnitt größere Beitragssteigerungen – in der privaten Krankenversicherung oder bei den gesetzlichen Kassen? Die Antwort: In der GKV. Dort erhöhten sich die Beitragseinnahmen zwischen 2004 und 2024 um durchschnittlich 3,2 Prozent jährlich. In der PKV waren es 2,8 Prozent. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]
    PKV-Beiträge steigen oft jahrelang gar nicht
    Das kommt für viele überraschend – steht die private Krankenversicherung doch noch immer im Ruf, ihre Kundinnen und Kunden mit übermäßigen Beitragserhöhungen zu belasten. Dass dies auf einen längeren Zeitraum betrachtet keineswegs so ist, zeigen die erwähnten Zahlen. Woher kommt also dieser – falsche – Eindruck? Der Grund: Im Gegensatz zur Entwicklung in der GKV gibt es bei den privaten Versicherern oft jahrelang überhaupt keinen Beitragsanstieg, dann dafür in einem etwas größeren Sprung und nur bei einzelnen Tarifen. „Das liegt an den gesetzlichen Regelungen, die genau vorschreiben, wann ein Krankenversicherungsunternehmen die Beiträge anpassen darf“, erklärt ein Sprecher des PKV-Verbandes. Grundsätzlich lasse es sich nicht ausschließen, dass Beiträge angepasst werden müssen. Der medizinische Fortschritt, Inflation und steigende Behandlungskosten führen dazu. Im Gegensatz zur GKV genießen PKV-Versicherte aber einen unschätzbaren Vorteil: Einmal vereinbarte Leistungen können von den Unternehmen nicht mehr einseitig verändert oder gar gestrichen werden. Gesetzlich Versicherte kennen es dagegen aus leidvoller Erfahrung: Immer wieder werden hier Leistungen gekappt und müssen selbst bezahlt werden. Auch das ist eine Form der Beitragserhöhung in der GKV. Und nicht die einzige.
    So steigen die Beiträge in der GKV
    Steigende Zusatzbeiträge erhöhen die Kosten für GKV-Versicherte ebenfalls. Sie werden jedes Jahr neu festgelegt und wuchsen zuletzt für 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent durchschnittlich. Die dritte Stellschraube des Gesetzgebers ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe das Einkommen zur Ermittlung der Sozialbeiträge, also auch der GKV-Beiträge berücksichtigt wird. 2024 stieg diese Grenze von 59.850 auf 62.100 Euro Jahreseinkommen (entspricht 5.175 Euro Monatseinkommen). Und in der Regel steigt sie jedes Jahr weiter. Das alles führt dazu, dass ein freiwillig gesetzlich Versicherter seit Anfang 2024 inzwischen einen monatlichen GKV-Beitrag von 844 Euro, zuzüglich 207 Euro Pflegeversicherung zu zahlen hat (sofern keine Kinder vorhanden sind) – also deutlich mehr als 1.000 Euro. Kostenfalle PKV? Tatsächlich ein unhaltbares Vorurteil. Fakt ist: In der Beitragsentwicklung unterscheiden sich PKV und GKV kaum, mit leichten Vorteilen für die Kunden der privaten Krankenversicherer – dies allerdings bei klar besseren, vertraglich garantierten Leistungen.  
  3. Wechsel von privater zu gesetzlicher KrankenversicherungDie Entscheidung, sich eine private Krankenversicherung zu suchen, hängt für viele Menschen mit unterschiedlichen Faktoren zusammen. Dazu gehören individuelle Bedürfnisse, finanzielle Möglichkeiten und der Wunsch nach mehr und besseren Leistungen als sie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sind. Allerdings taucht in dem Prozess der Entscheidungsfindung oft auch die Frage auf, ob ein Wechsel unwiderruflich ist, oder ob es auch ein Zurück von der PKV in die GKV geben kann. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze oder JAEG) über­schreiten. 2024 liegt diese bei 69.300 Euro brutto jährlich. Sie sind dann versicherungs­frei und können sich zwischen gesetzlicher Kranken­versicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Auch Selbstständige und Beamte mit Anspruch auf Beihilfe fallen aus der Versicherungspflicht in der GKV. Umgekehrt gilt deshalb auch: Sinkt das Einkommen eines Arbeitnehmers unter die JAEG oder wechselt ein Selbstständiger in ein Angestelltenverhältnis mit einem Gehalt unter der JAEG, ist er nicht mehr versicherungsfrei und kann bzw. muss zurück in die GKV wechseln. Auch wer Arbeitslosengeld I bezieht, wird wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Das gilt auch während einer Sperrzeit vor dem Bezug des Ar­beits­lo­sen­gelds. Die Agentur für Arbeit zahlt dann die kompletten Beiträge für die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung.

    Besonderheit: Versicherte über 55 Jahre

    Sobald Sie als Privat­versicherter das 55. Lebensjahr über­schritten haben, ist eine Rückkehr in die GKV aber fast nicht mehr möglich. Der Gesetz­geber möchte so verhindern, dass ältere Menschen zurück in die GKV wechseln und die Solidar­gemeinschaft belasten. Denn sie verursachen in der Regel höhere Kosten im Gesundheits­system. Trotzdem gibt es auch hier noch eine Möglichkeit, zurück in die Gesetzliche zu kommen, und zwar, wenn Sie sich in die Familien­versicherung Ihres Ehe- oder Lebens­partners bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin aufnehmen lassen. Dafür muss dieser oder diese gesetzlich versichert sein. Zusätzlich darf Ihr eigenes Einkommen nicht mehr als 505 Euro im Monat (bzw. 538 Euro bei Minijobs) betragen.
  4. So stärkt die Private Krankenversicherung das GesundheitssystemOhne Privatpatienten gingen dem Gesundheitssystem jedes Jahr knapp 11,7 Milliarden Euro verloren. Das zeigt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Demnach flossen im Jahr 2021 auf Basis der neuesten vorliegenden Daten 39,51 Milliarden Euro durch Privatpatienten in das deutsche Gesundheitssystem. Im Vergleich zu GKV-Versicherten entspricht das einem Mehrumsatz von genau 11,68 Milliarden Euro, also knapp 12 Milliarden Euro. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Zum Hintergrund: In Deutschland können alle Patienten auf ein gemeinsames Versorgungssystem aus Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken zurückgreifen. Da jedoch für Privatversicherte unter anderem die Behandlungskosten ohne Budgetgrenzen erstattet werden, zahlen sie für viele medizinische Leistungen höhere Honorare. Diese Mehrzahlungen ermöglichen es zum Beispiel Ärzten und Krankenhäusern, in moderne Geräte und mehr Personal zu investieren. Abweichend davon werden in der stationären Versorgung die Leistungen in beiden Versicherungszweigen nach dem Fallpauschalensystem einheitlich abgerechnet. Hier können sich gegebenenfalls Unterschiede durch Wahlleistungen (Chefarztbehandlungen etc.) ergeben. Abweichende Regularien existieren darüber hinaus auch bei Arzneimitteln sowie bei Heil- und Hilfsmitteln.

    Niedergelassene Ärzte profitieren besonders

    Laut WIP ist der Mehrumsatz daher insbesondere im Bereich der ambulanten Versorgung erheblich. Die Arztpraxen müssten danach ohne Privatversicherung jährlich auf 6,74 Milliarden Euro verzichten. Umgerechnet sind das durchschnittlich fast 59.000 Euro pro Jahr, die je niedergelassenem Arzt fehlen würden. Das entspreche, so heißt es in der Studie, zum Beispiel dem Einkommen von durchschnittlich 1,75 Medizinischen Fachangestellten, die eine Praxis dann nicht mehr beschäftigen könnte. Die Bedeutung der Privatversicherten für die niedergelassenen Ärzte zeige sich auch darin, dass 20,4 Prozent der Gesamteinnahmen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf PKV-Versicherte entfielen – und dies bei einem Versichertenanteil von 10,5 Prozent. Und davon profitierten entgegen einem verbreiteten Klischee Arztpraxen auf dem Land und in strukturschwachen Gebieten beträchtlich viel mehr als in den „reichen“ Städten.

    Mehrumsatz kommt allen zugute

    Das Fazit der WIP-Analyse: PKV-Versicherte spielen für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle. Der Mehrumsatz der PKV-Versicherten (also der zusätzliche Erlös im Vergleich zu einer Abrechnung als GKV-Versicherte) ermöglicht Investitionen in die medizinische Infrastruktur und in die Einstellung von medizinischem Fachpersonal, die der gesamten Bevölkerung Deutschlands zugutekommen.
  5. Die fünf größten Mythen über die Private Krankenversicherung

    Vorurteil 1: Die Leistungen der gesetzlichen Kassen reichen doch aus

    Fakt ist: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen. [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"] Im Gegensatz dazu überlässt die private Krankenversicherung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln lassen wollen. Vielfach werden dabei bereits Kosten für neue Behandlungsmethoden übernommen, die in der GKV noch gar nicht vorgesehen sind. Privatversicherte profitieren in der Regel außerdem von höheren Zahnleistungen oder einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Ein weiterer Vorteil: Die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben die ganze Zeit über gleich und können nicht eingeschränkt werden. Die Beiträge richten sich unter anderem nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und dem gewählten Tarif. Durch die Wahl eines Selbstbehalts (Selbstbeteiligung) lassen sich die monatlichen Kosten reduzieren.

    Vorurteil 2: Die Beiträge in der PKV steigen ständig

    Fakt ist: Es ist zwar richtig, dass viele PKV-Anbieter für 2024 eine Beitragserhöhung angekündigt haben. Im Schnitt sollen die Kosten um durchschnittlich 7 Prozent steigen. Im Beitragsvergleich mit der GKV schneidet die PKV jedoch nach wie vor sehr gut ab. Nach aktuellen Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) nahm die Prämienbelastung je Versicherten in der PKV im Zeitraum von 2004 bis 2024 durchschnittlich um 2,8 Prozent pro Jahr zu. Dieser Wert liegt unter dem Anstieg der Beitragsbelastung in der GKV von 3,2 Prozent pro Jahr. Anders als vielfach angenommen, dürfen Versicherer die PKV-Beiträge auch nicht nach Gutdünken erhöhen. Dazu gibt es gesetzliche Regelungen. Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Prozentsatz von maximal 10 Prozent. In manchen Tarifen ist vertraglich ein niedrigerer Schwellenwert vereinbart. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder. Jede Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, ist von den steigenden Gesundheitskosten betroffen und muss früher oder später ihre Beiträge anpassen. Man spricht von einer medizinischen Inflation: Die Lebenserwartung der Menschen steigt beständig. Hinzu kommen die immer besseren Behandlungsmöglichkeiten. Die medizinische Inflation beträgt inzwischen etwa 5 bis 6 Prozent pro Jahr. Die Beitragssteigerungen in der PKV liegen jedoch häufig darunter.

    Vorurteil 3: Im Alter sind die Prämien nahezu unbezahlbar

    Fakt ist: Der Beitrag in der PKV wird so kalkuliert, dass der in höheren Lebensaltern typischerweise zunehmende Bedarf an medizinischen Leistungen keinen Anstieg des Beitrags im Alter bewirkt. Mit Renteneintritt entfallen einerseits die Beiträge für das Krankentagegeld, die für viele Versicherte einen größeren Teil des Monatsbeitrags ausmachen. Im Fall der Fälle ist es möglich, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen. Zudem kann jeder, der beim Wechsel in die PKV-Beiträge gegenüber der GKV spart, diese zusätzlich zurücklegen, um ein Finanzpolster auch außerhalb der PKV aufzubauen.

    Vorurteil 4: PKV ist für Familien ungeeignet

    Fakt ist: Eine beitragsfreie Familienversicherung wie es sie in der GKV gibt, sehen die Tarife der privaten Anbieter nicht vor. Dennoch kann dieses Vorurteil entkräftet werden. Denn zum einen bietet die PKV Kindern ebenfalls mehr Leistungen an als sie in der gesetzlichen Absicherung vorhanden sind. Zum anderen gibt es zunehmend Tarife mit Leistungsbausteinen für die Familie, wie Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Zudem erhalten Beamte für die Absicherung ihrer Sprösslinge ebenfalls eine Beihilfe ihres Dienstherrn.

    Vorurteil 5: Ein Wechsel zurück in die GKV ist nicht möglich

    Fakt ist: Das stimmt nicht in jedem Fall. Allerdings ist ein häufiger Wechsel zwischen den Systemen nicht so einfach und auch nicht gewollt. Es soll so unterbunden werden, dass beispielsweise junge Menschen von den umfangreicheren Leistungen der PKV zu günstigeren Konditionen profitieren und später, wenn sie älter und meist kränker sind und höhere Kosten verursachen, die Solidargemeinschaft der GKV belasten. Ein Wechsel für Menschen ab 55 Jahren ist daher nur noch schwer möglich. Sobald jedoch ein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 Euro für 2022) liegt, kann ein Beschäftigter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Angestellter nicht mehr Voll-, sondern Teilzeit arbeitet.