Der Aufgabenbereich der Vermögenssorge umfasst alle finanziellen Angelegenheiten einer betreuten Person. Dies kann die Verwaltung von Kapitalvermögen, wie Sparbücher und Immobilien, das Geltendmachen von Ansprüchen gegenüber Krankenkassen oder Sozialämtern sowie die Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom oder Versicherungen umfassen.
Notwendigkeit der Vermögenssorge
Die Vermögenssorge ist notwendig, um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der betreuten Person gewahrt bleiben und sie vor finanziellen Schäden geschützt wird. Ohne eine ordnungsgemäße Vermögenssorge könnten wichtige Zahlungen versäumt werden, was zu Schulden oder dem Verlust von Vermögenswerten führen könnte. Ein Beispiel hierfür ist die rechtzeitige Beantragung von Sozialleistungen wie Wohngeld, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Unter Umständen gehört auch die Unterstützung bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens dazu.
Beispiele für Vermögenssorge
Verwaltung von Sparbüchern: Ein Betreuer sorgt dafür, dass das Geld auf Sparbüchern sicher angelegt und bei Bedarf verfügbar ist.
Geltendmachung von Ansprüchen: Der Betreuer stellt sicher, dass Ansprüche gegenüber Krankenkassen oder Sozialämtern rechtzeitig und korrekt geltend gemacht werden.
Zahlung von Verpflichtungen: Regelmäßige Zahlungen wie Miete, Strom oder Versicherungen werden vom Betreuer überwacht und durchgeführt.
Einwilligungsvorbehalt in Vermögensdingen
Beispiele für den Einwilligungsvorbehalt
Verkauf von Immobilien: Ein Betreuter möchte eine Immobilie verkaufen. Der Einwilligungsvorbehalt stellt sicher, dass der Betreuer den Verkauf prüft und nur zustimmt, wenn der Verkauf im besten Interesse des Betreuten ist.
Abschluss von Darlehensverträgen: Bevor ein Betreuter einen Darlehensvertrag abschließt, muss der Betreuer zustimmen. Dies verhindert, dass der Betreute unüberlegte finanzielle Verpflichtungen eingeht, die er möglicherweise nicht erfüllen kann.
Der Einwilligungsvorbehalt ist eine Maßnahme, die vom Betreuungsgericht angeordnet werden kann. Er bedeutet, dass die betreute Person für bestimmte Rechtsgeschäfte die Einwilligung des Betreuers benötigt. Dies dient dem Schutz der betreuten Person vor finanziellen Fehlentscheidungen, die ihr Vermögen erheblich gefährden könnten.
Dies bedeutet nicht, dass ein Betreuter keine eigenen Entscheidungen treffen kann. Diese sollten aber mit dem Betreuer abgesprochen werden, eben damit sie dem Willen des Klienten entsprechen, ohne ihn in seinem Vermögen zu schädigen. Daher kann ein Betreuter auch ein Konto behalten, doch wird eben im gemeinsamen Gespräch ein Verfügungslimit eingerichtet werden.
Schädliche Verträge können mittels eine sEinwilligungsvorbehaltes zurück abgewickelt werden. Begründet ist dies in der nicht vorliegenden Zustimmung durch den Betreuer zu dem schädigenden Vertrag.